Am 28. Juni 2018 wurde vom NÖ Landtag die 6. Novelle der Bauordnung beschlossen, die am 30. August Rechtskraft erlangt hat.
Eine für die Raumordnung wesentliche Änderung betrifft das Bezugsniveau zur Feststellung der Gebäudehöhe, nachfolgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen:
- Wird das Bezugsniveau für eine Fläche außerhalb des Gültigkeitsbereiches eines Bebauungsplanes festgelegt, so unterliegt das Verfahren hierfür künftig den Bestimmungen des Verfahrens für Bebauungspläne, es ist also unter anderem eine öffentliche Auflage von sechs Wochen durchzuführen, die betroffenen GrundeigentümerInnen sind zu verständigen und Stellungnahmen sind in Erwägung zu ziehen (§ 67 Abs. 4 NÖ BO 2014 LGBl. 53/2018).
- Die Verpflichtung zur Herstellung des Bezugsniveaus besteht künftig nicht mehr von vornherein; diese kann erforderlichenfalls im Zuge der Festlegung des Bezugsniveaus verordnet werden (§ 67 Abs. 4 NÖ BO 2014 LGBl 53/2018). Das Bezugsniveau wird also lediglich zur Ermittlung der Gebäudehöhe herangezogen, muss aber nicht mehr umgesetzt werden.
- Liegt ein Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes bzw. einer Verordnung des Gemeinderates über die Höhe des Bezugsniveaus und tiefer als die beiden Nachbargrundstücke, weil deren Geländeniveau vor dem 13. Juli 2017 rechtens abgeändert wurde, so darf das Bezugsniveau per Bescheid an das Niveau auf die maximale Höhe der Randbereiche (3m zur seitlichen Grundgrenze) der Nachbargrundstücke festgelegt werden (§ 67 Abs. 3a NÖ BO 2014 LGBl. 53/2018). – Weist eine Parzelle also eine Wannenlage gegenüber ihren Nachbarn auf, darf das Niveau angeglichen werden.
Wenn Sie Detailfragen zu diesen – und anderen – Punkten der Bauordnung haben, kontaktieren Sie uns!

Für die sich dynamisch entwickelnde Region des südöstlichen Weinviertels soll das regionale Raumordnungsprogramm überarbeitet und um weitere Planungsinhalte ergänzt werden. Die Lage zwischen Wien und Bratislava im Einzugsbereich der S1/A5 und der geplanten Schnellstraße S8 lässt sowohl Bevölkerungszahlen wie auch Betriebsansiedlungen überdurchschnittlich rasch wachsen, eine geordnete Entwicklung soll erzielt werden.
Die Erarbeitung der Festlegung wird in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen, um alle Interessen zu berücksichtigen und auf die bestehenden Stärken und Schwächen optimal einzugehen. Die Kommunikation von Vertretern der NÖ Landesregierung und der betroffenen Gemeinden auf Augenhöhe ermöglicht bestmögliche Problemlösungen und gewährleistet eine hohe Akzeptanz der letztendlich getroffenen Festlegungen.
Am 13. und 14. September 2018 lud die NÖ Landesregierung zum wiederholten Mal zu den NÖ Geotagen ins Schloss Haindorf. Thema der heurigen Veranstaltung waren „Hohlräume im Boden/Untergrund und ihre Auswirkung auf die Oberfläche“. Zahlreiche Referenten wie etwa Bgm Richard Schober aus der Marktgemeinde Gaweinstal, Herbert Prokschi von der BH Mistelbach, Klemens Grösel von der Abteilung BD1 der NÖ Landesregierung, Bgm Erich Moser aus der Marktgemeinde Hinterbrühl oder Gilbert Pomaroli von der Abteilung RU2 der NÖ Landesregierung gaben in ihren Vorträgen interessante Einblicke in ihre Arbeit und täglichen Erfahrungen mit unterirdischen Hohlräumen und die damit verbundenen Herausforderungen.