Nach der Nationalratswahl am 29. September 2019 bilden die
neue Volkspartei und die Grünen die aktuelle Bundesregierung. Am 2. Jänner 2020
wurde das Regierungsprogramm 2020-2024 veröffentlicht, nachfolgend erfolgt eine
Übersicht über die beinhalteten Aspekte der Raumordung und Raumplanung:
Die für die Raumordnung und Rauplanung relevanten Inhalte
sind größtenteils im Kapitel „Gesunde Böden und zukunftsfähige Raumordnung“ im
Abschnitt 3 „Klimaschutz, Infrastruktur, Umwelt & Landwirtschaft“ auf S.
147 enthalten, aber auch andere Vorhaben der neuen Bundesregierung betreffen
die Raumordnung, die ja eine klassische Querschnittsmaterie ist und demnach
Überschneidungen mit zahlreichen Lebensbereichen aufweist bzw. deren Grundlage
stellt.
Im Detail beinhaltet das Regierungsprogramm folgende
wesentliche Inhalte, die sich auf die Raumordnung auswirken (können):
Gegenüber dem Regierungsprogramm 2017 soll eine gesetzliche
Regelung fachplanerischer Bundeskompetenz für raumplanerische Aspekte des
Klimaschutzes erfolgen (S. 147). Dieser Ansatz ist zweifelsfrei zu begrüßen, so
die verfassungsrechtliche Umsetzung gelingt.
Die überregionale Raumordnung soll gestärkt werden (S. 147)
– abzuwarten bleibt hierbei, welche Auswirkungen sich auf die regionale und
lokale Raumplanung ergeben.
Für die örtliche Raumplanung jedenfalls relevant ist das
Vorhaben, die Vertragsraumordnung als wesentliches Instrument zur Mobilisierung
von Grundstücken (v.a. im Bauland), die bisher nur zivilrechtlich zwischen z.B.
Gemeinden und Grundeigentümern umgesetzt werden kann, hinsichtlich ihrer
Überführung ins öffentliche Recht zu überprüfen und forcieren (S. 40 und 147).
Eine Stärkung dieses für die örtliche Raumplanung wesentlichen Instruments würde
die GemeindevertreterInnen in ihrer Arbeit sehr unterstützen.
Bezüglich der Erhaltung von Lebensräumen und Biodiversität
werden die Planung einer EU-weiten wildökologischen Raumplanung sowie ein
Konzept für eine alpine Raumordnung genannt (S. 144, S. 170). Eine Stärkung
dieser Lebensaspekte gegenüber Flächenverbrauch und Bodenversiegelung ist aus
heutiger Sicht erforderlich.
Die „Österreichweite Bodenschutzstrategie für sparsameren
Flächenverbrauch“ umfasst u.a. folgende Punkte:
- Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen zur Stärkung von
Orts- und Stadtkernen und zum Flächensparen, Flächenmanagement und zur aktiven
Bodenpolitik;
- ein Zielpfad zum sparsamen Flächenverbrauch;
- die Ausweisung landwirtschaftlicher Produktions-
und ökologischer Vorrangflächen;
- die Förderung und Erweiterung von
Brachflächenrecycling;
- Leerstandsmanagement
Diese Punkte sind wesentliche Aspekte der örtlichen
Raumplanung, die bei jeglichem Planungsvorhaben zu berücksichtigen sind und die
Basis unserer Planungen darstellen. Um die Zielvorgaben von 2,5 ha
Bodenverbrauch zu erreichen (aktuell sind es fast viermal so viel!), muss die
Stärkung der Orts- und Stadtkerne noch intensiver vorangetrieben werden, auch
die Möglichkeit zur Mobilisierung von Leerständen muss verbessert werden.
Der Mobilitätsmasterplan 2030 soll eine wirkungsorientierte
Strategie für den Verkehrssektor in Österreich darstellen und diesen nach
ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen ausrichten. Der Fußgänger- und
Radverkehr wird im Regierungsprogramm explizit genannt, letzterer soll bei
allen Infrastrukturinvestitionen und in der Raumplanung berücksichtigt werden.
Das ÖV-Angebot soll ausgebaut werden, so dass u.a. ein ganztägiges, weitgehend
stündliches Angebot in Stadt und Land ermöglicht wird (S. 121-129). Vor allem
für Gemeinden in peripheren Lagen ist ein attraktives ÖV-Angebot von hoher
Relevanz, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und ein Abwandern
zu verhindern. Die Erreichbarkeit von Angeboten, die aufgrund der Gemeindegröße
nicht lokal angeboten werden können, muss gegeben sein.
Die Wohnbauförderung soll sich künftig auch an
raumplanerischen Zielsetzungen wie z.B. Bebauungsdichte, Quartiersqualität,
ÖV-Erschließung etc. orientieren (S. 108) – eine entsprechende vorgelagerte
Stadt- und Bebauungsplanung sind hier unabdingbar.
Zum Themenkomplex Energie sind ebenfalls raumplanerische
Maßnahmen vorgesehen wie etwa die Anschlussverpflichtung an z.B. Fernwärmenetze
in Raumplanungsinstrumenten (S. 111). Die Errichtung von Fernwärmeanlagen würde
damit auch in kleineren Gemeinden und Orten vereinfacht, da die Frage der künftigen
Abnehmer und somit die Rentabilität der Infrastruktur leichter zu beantworten
ist.
Zahlreiche Maßnahmen des Regierungsprogrammes unterstützen
die örtliche Raumplanung durch entsprechende gesetzliche Regelungen, was für
die GemeindevertreterInnen eine deutliche Unterstützung bringen wird. Möge die
Umsetzung rasch erfolgen!