Photovoltaik – gerne, aber wo?

Bild zur Rechtsgrundlage Raumplanung Stadtplanung Barbara Fleischmann in Stillfried

Die Änderung des Ökostromgesetzes, die am 25. September 2019 im Nationalrat beschlossen wurde, weist Photovoltaikanlagen erhöhte Investitionsförderungen zu. Es ist also zu erwarten, dass in der nahen Zukunft zahlreiche Anlagen gebaut werden, womöglich ist ein Bau-Boom ähnlich den Windkraftanlagen zu erwarten.

Freistehende, in einem räumlichen Zusammenhang stehende Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von 50kW dürfen in Niederösterreich nur auf eigens hierfür im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Flächen errichtet werden, die Thematik muss also im Gemeinderat behandelt und müssen entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Betreibergesellschaften sind bereits auf der Suche nach geeigneten Flächen und kontaktieren Grundstückseigentümer und Gemeinden, um die Realisierung ihrer Projekte voranzutreiben. Für Gemeinden stellt sich damit die Frage, welche Position hier zu beziehen ist. Wie bei allen Standortfragen empfiehlt es sich, die sich bietenden Möglichkeiten abzuwägen und bewusst zu entscheiden, in welche Richtung die weitere Entwicklung verlaufen soll.

Vorschnelle Zusagen zur Umsetzung einzelner Projekte können langfristig gravierende nachteilige Folgen haben, im schlimmsten Fall finden sich zahlreiche Photovoltaikanlagen über das Gemeindegebiet verstreut und verhindern künftige Entwicklungen des Siedlungsraumes bzw. die Erhaltung wertvoller naturräumlicher Ressourcen und des Landschaftsbildes. Bei der Standortwahl gilt es außerdem zahlreiche Aspekte wie beispielsweise die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit zu berücksichtigen, um nicht kommenden Generationen zwar sauber gewonnenen Strom anbieten zu können, ihnen jedoch gleichzeitig die Grundlage zur Lebensmittelproduktion entzogen zu haben. Vorrangig sollten bei der Standortwahl für Photovoltaikanlagen bereits versiegelte Flächen wie Gebäudedächer und Parkplätze in Betracht gezogen werden.

Eine gesamtheitliche Betrachtung des Gemeindegebiets bzw. der Region bietet sich deshalb bei der Entwicklung von Photovoltaikanlagen an, gerne beraten wir Sie diesbezüglich!

Startschuss zur regionalen Leitplanung Weinviertel Südost

aktuelles aus der Planungspraxis aus dem Raumplanungsbüro Fleischmann in Stillfried

§1 regionales Raumordnungsprogramm Wien Umland NordostFür die sich dynamisch entwickelnde Region des südöstlichen Weinviertels soll das regionale Raumordnungsprogramm überarbeitet und um weitere Planungsinhalte ergänzt werden. Die Lage zwischen Wien und Bratislava im Einzugsbereich der S1/A5 und der geplanten Schnellstraße S8 lässt sowohl Bevölkerungszahlen wie auch Betriebsansiedlungen überdurchschnittlich rasch wachsen, eine geordnete Entwicklung soll erzielt werden.

Wie auch entlang der Nordautobahn A5 wird eine regionale Leitplanung erfolgen, im Zuge derer die NÖ Landesregierung gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden die Planungsziele für die Region erarbeitet, die dann im regionalen Raumordnungsprogramm „Wien Umland Nordost“ umgesetzt werden.

Das Planungsgebiet wird voraussichtlich den derzeitigen Geltungsbereich des regionalen Raumordnungsprogrammes Wiener Umland Nordost umfassen.

Die Erarbeitung der Festlegung wird in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen, um alle Interessen zu berücksichtigen und auf die bestehenden Stärken und Schwächen optimal einzugehen. Die Kommunikation von Vertretern der NÖ Landesregierung und der betroffenen Gemeinden auf Augenhöhe ermöglicht bestmögliche Problemlösungen und gewährleistet eine hohe Akzeptanz der letztendlich getroffenen Festlegungen.

Künftig wird das regionale Raumordnungsprogramm Wien Umland Nordost neben Festlegungen zu Siedlungsentwicklung und und regional bedeutsamen Grünräumen sowie der Abstimmung des Materialabbaus auch Inhalte, die u.a. die Lenkung der Bevölkerungsentwicklung, die Mobilisierung von Bauland, die Vermeidung von Zersiedelung und die Erhaltung und Verbesserung der Struktur des ländlichen Raumes zum Ziel haben, umfassen.