Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den Großteil der Leistungen, die unser Büro anbietet. Falls Sie Interesse an unseren Angeboten haben, beraten wir Sie gerne im Detail – wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme!

Örtliche Raumordnungsprogramme

Umweltverträglichkeitserklärungen beim Planungsbüro Raumplanung | Stadtplanung in Stillfried in Niederösterreich

Seit über 30 Jahren begleiten wir Gemeinden bei der Erstellung – und Fortführung – von Örtlichen Raumordnungsprogrammen (ÖROP). Ein solches enthält zumindest den Flächenwidmungsplan, kann darüber hinaus aber auch ein Örtliches Entwicklungskonzept (mit Verkehrs- und Landschaftskonzept) umfassen. Das Örtliche Raumordnungsprogramm ermöglicht eine geordnete Gemeindeentwicklung und bringt grundlegende Entscheidungen der Gemeindevertretung zu Papier, die abschließende Verordnung durch den Gemeinderat macht diese Planung zu einem verbindlichen Instrument für alle AkteurInnen in einer Gemeinde.

Strategische Umweltprüfungen

Zur Sicherstellung der Verträglichkeit von Planungsmaßnahmen sind Überörtliche und Örtliche Raumordnungsprogramme lt. NÖ Raumordnungsgesetz einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Im Zuge dieser wird von unserem Büro die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt vorgenommen. Die Prüfung alternativer Planungsvarianten und die Abwägung der Ergebnisse im Rahmen der Entscheidung sind ein zentraler Bestandteil der Strategischen Umweltprüfung, deren Ziel es ist, die Auswirkungen auf die Umwelt bereits im Planungsfall möglichst genau einschätzen zu können. Im Zuge einer Erstellung bzw. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes erarbeiten wir auch die Inhalte der Strategischen Umweltprüfung für unsere AuftraggeberInnen und wickeln die Verfahrensschritte für Sie ab.

Flächenwidmungspläne – und mehr

Das NÖ Raumordnungsgesetz verpflichtet jede niederösterreichische Gemeinde zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes, der das Gemeindegebiet hinsichtlich der zulässigen Nutzbarkeit gliedert. Wir erstellen und aktualisieren Flächenwidmungspläne mit zeitgemäßer GIS-Software. Die Verknüpfung zahlreicher Informationen im geografischen Informationssystem ermöglicht unterschiedlichste Abfragen und Analysen zur weiteren Bearbeitung.

Die Anpassung des Flächenwidmungsplanes an die aktuellste DKM ist im GI-System vergleichsweise einfach möglich. Die Erstellung von Baulandbilanzen oder ein Leerstandsmanagement für Wohn- oder Betriebsgebäude sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Möglichkeiten, die auf einem digital geführten Flächenwidmungsplan basieren.

Örtliche Entwicklungskonzepte

Mit Hilfe des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) kann die Gemeinde die gewünschten Entwicklungen für die kommenden zehn bis 15 Jahre abstimmen und räumlich konkretisieren. Wir erheben und analysieren die relevanten Grundlagen umfassend und diskutieren sie im Anschluss mit den GemeindevertreterInnen sowie gegebenenfalls der Bevölkerung, um gemeinsam die Stärken und Schwächen zu benennen und aufbauend darauf Ziele und Maßnahmen für die Gemeinde zu erarbeiten. Diese fakultative Einbindung der GemeindebürgerInnen hat sich sehr bewährt, da die BewohnerInnen zahlreiche Meinungen und Ideen einbringen, die für eine erhöhte Lebensqualität von großer Wichtigkeit sind, andernfalls jedoch ungehört blieben.

Verkehrskonzepte

Als Teil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes stellt das Verkehrskonzept detailliert die Ziele und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrssystems dar. Wir erarbeiten unter anderem Vorschläge für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Umgestaltung von Straßenräumen, Varianten zur Erschließung neuer Baulandflächen, die Umlegung von Verkehrsströmen oder die Entschärfung von Unfallhäufungsstellen als Inhalte dieses Planungsinstrumentes. Auch in diesen Plan fließen die Impulse der GemeindevertreterInnen und Bevölkerung ein, um alle Sichtweisen optimal zu berücksichtigen.

Landschaftskonzepte

Das Landschaftskonzept ist jener Teil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, der sich explizit mit der naturräumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes befasst. Ziel ist ein Interessensausgleich zur Lenkung und bestmöglichen Verteilung der vielfältigen Nutzungsansprüche an die Landschaft. Damit dies gelingt, werden von uns umfangreiche Grundlagenerhebungen durchgeführt und die Meinungen und Anregungen der Bevölkerung und GemeindevertreterInnen angehört. Dies ermöglicht ein Gesamtbild der Situation und die Möglichkeit, entsprechende Ziele und Maßnahmen herauszuarbeiten.

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken und die Verkehrserschließung auf Grundlage des Flächenwidmungsplanes detailliert – die Straßenfluchtlinien, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude auf den Grundstücken sowie deren Höhe können hier ebenso festgelegt werden wie beispielsweise Regelungen zur Anzahl und Anordnung von Stellplätzen, das Gebot oder Verbot zur Errichtung von Einfriedungen oder Festlegungen betreffend Grundstückszufahrten. In Schutzzonen können darüber hinaus detailliertere Regelungen zur Gestaltung von Bauwerken verankert werden.

Ein Bebauungsplan kann sowohl für einen bestehenden Ort(steil) als auch für eine neu geplante Siedlung erstellt werden – die geregelte Anordnung von Bauwerken bewahrt bestehende Strukturen bzw. garantiert einen geordneten Raumeindruck, was sich positiv auf das Erscheinungsbild eines Ortes auswirkt und somit auch zur Identitätsstiftung beiträgt. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Erstellung eines Bebauungsplanes!

Festlegung von Bezugsniveaus

Das Bezugsniveau zur Ermittlung der Gebäudehöhe kann im Bebauungsplan oder in einer separaten Verordnung des Gemeinderates festgelegt werden. Gerade in Hanglagen empfehlen wir die Festlegung eines neuen Bezugsniveaus, um eine optimale Bebauung der betroffenen Baulandgrundstücke sicherzustellen. Mittels GIS-gestützter Planung können wir für Sie 3D-Geländemodelle erstellen, um so die Auswirkungen der Planungsentscheidungen anschaulich zu visualisieren. 

Bebauungskonzepte und Visualisierungen

Bebauungskonzepte sind ein geeignetes Instrument, um die mögliche Bebauung eines abgegrenzten Stadt- oder Ortsteils zielgerichtet zu planen und lenken. Auf Grundlage von Bebauungs- und Parzellierungsentwürfen entwerfen wir gerne Planskizzen, 3D-Visualisierungen und Modelle für Sie, um den daraus resultierenden Raumeindruck zu visualisieren.

Raumverträglichkeitsprüfungen

Raumverträglichkeitsprüfungen beim Planungsbüro Raumplanung | Stadtplanung in Stillfried in Niederösterreich

Bereits bei der Festlegung einer Widmung im Flächenwidmungsplan sind die damit ermöglichten Projekte und daraus resultierenden Nutzungen zu bedenken sowie ihre Umsetzbarkeit bzw. Verträglichkeit zu gewährleisten. Raumverträglichkeitsprüfungen sind daher nicht nur projektspezifisch erforderliche Untersuchungen, sondern oftmals unverzichtbare Grundlagen für Planungsentscheidungen. Wir erarbeiten in diesem Zusammenhang Varianten betreffend die Nutzbarkeit der Widmungsfläche, um mögliche Auswirkungen auf die Umgebung bestmöglich abschätzen zu können.

Umweltverträglichkeitsprüfungen

Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt die Beurteilung des Vorhabens, um die Auswirkungen von Großprojekten wie Autobahnen, Schnellstraßen oder Windparks abschätzen zu können. Eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) beschreibt dabei das Projekt und dessen Auswirkungen auf die Umwelt im Detail und ermöglicht so eine Beurteilung der zu erwartenden Folgen durch das Vorhaben. Bei der Abwicklung von Umweltverträglichkeitsprüfungen koordiniert unser Büro die für das Projekt erforderlichen GutachterInnen, stellt die Unterlagen zusammen, verfasst Fachbeiträge für zahlreiche Schutzgüter, erstellt die Umweltverträglichkeitserklärung und kümmert sich um die Behördenkontakte.

Landschafts- und Ortsbildbewertungen

Zur Genehmigung stark raumwirksamer Vorhaben sind Landschafts- und Ortsbildbewertungen vorzulegen, um die Auswirkung des Projektes auf die umliegende Natur- und Kulturlandschaft sowie die Siedlungskörper bewerten zu können. Die Analyse des derzeitigen Zustandes und der Vergleich mit den zu erwartenden Veränderungen des Landschafts- und des Ortsbildes ermöglichen eine fundierte Beurteilung der Verträglichkeit des Vorhabens. Unser Team aus Raum- und LandschaftsplanerInnen ermöglicht diesbezüglich eine umfassende Gesamtschau und fundierte Bearbeitung der Fragestellungen.

Raumordnungsfachliche Stellungnahmen und Gutachten

Leistungen des Planungsbüros Raumplanung - Stadtplanung in Stillfried

Immer wieder zeigt sich, dass Projekte nicht ohne Weiteres hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu beurteilen sind – gerne beraten wir Sie zu diesen Fragestellungen, führen Gespräche mit den Amtssachverständigen und geben raumordnungsfachliche Stellungnahmen und Gutachten ab, in denen die Möglichkeit zur Umsetzung entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt wird.

Partizipative Planungsprozesse, BürgerInnenbeteiligung

Bürgerprozesse und Bürgerbeteiligungen beim Planungsbüro Raumplanung | Stadtplanung in Stillfried in NiederösterreichIm Zuge zahlreicher der von uns begleiteten Projekte hat sich gezeigt, dass die Einbindung der Bevölkerung bei vielen Fragen der Gemeindeentwicklung (wie der Nutzung und Gestaltung des Wohnumfeldes, der Erarbeitung von Örtlichen Entwicklungskonzepten oder vergleichbaren Vorhaben) klare Vorteile für alle Beteiligten bringt – die BürgerInnen werden als ExpertInnen angehört und bringen ihr Fachwissen um den Heimatort ein, ihre Wünsche und Anliegen werden gehört und können berücksichtigt werden. Durch die Beteiligung am Planungsprozess werden die Ergebnisse letztendlich besser angenommen und mitgetragen, was zu einer größeren Zufriedenheit in der Gemeinde führt.