Das österreichische Regierungsprogramm 2020-2024 und die Raumordnung

Bild zur Rechtsgrundlage Raumplanung Stadtplanung Barbara Fleischmann in Stillfried

Nach der Nationalratswahl am 29. September 2019 bilden die neue Volkspartei und die Grünen die aktuelle Bundesregierung. Am 2. Jänner 2020 wurde das Regierungsprogramm 2020-2024 veröffentlicht, nachfolgend erfolgt eine Übersicht über die beinhalteten Aspekte der Raumordung und Raumplanung:

Die für die Raumordnung und Rauplanung relevanten Inhalte sind größtenteils im Kapitel „Gesunde Böden und zukunftsfähige Raumordnung“ im Abschnitt 3 „Klimaschutz, Infrastruktur, Umwelt & Landwirtschaft“ auf S. 147 enthalten, aber auch andere Vorhaben der neuen Bundesregierung betreffen die Raumordnung, die ja eine klassische Querschnittsmaterie ist und demnach Überschneidungen mit zahlreichen Lebensbereichen aufweist bzw. deren Grundlage stellt.

Im Detail beinhaltet das Regierungsprogramm folgende wesentliche Inhalte, die sich auf die Raumordnung auswirken (können):

Gegenüber dem Regierungsprogramm 2017 soll eine gesetzliche Regelung fachplanerischer Bundeskompetenz für raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes erfolgen (S. 147). Dieser Ansatz ist zweifelsfrei zu begrüßen, so die verfassungsrechtliche Umsetzung gelingt.

Die überregionale Raumordnung soll gestärkt werden (S. 147) – abzuwarten bleibt hierbei, welche Auswirkungen sich auf die regionale und lokale Raumplanung ergeben.

Für die örtliche Raumplanung jedenfalls relevant ist das Vorhaben, die Vertragsraumordnung als wesentliches Instrument zur Mobilisierung von Grundstücken (v.a. im Bauland), die bisher nur zivilrechtlich zwischen z.B. Gemeinden und Grundeigentümern umgesetzt werden kann, hinsichtlich ihrer Überführung ins öffentliche Recht zu überprüfen und forcieren (S. 40 und 147). Eine Stärkung dieses für die örtliche Raumplanung wesentlichen Instruments würde die GemeindevertreterInnen in ihrer Arbeit sehr unterstützen.

Bezüglich der Erhaltung von Lebensräumen und Biodiversität werden die Planung einer EU-weiten wildökologischen Raumplanung sowie ein Konzept für eine alpine Raumordnung genannt (S. 144, S. 170). Eine Stärkung dieser Lebensaspekte gegenüber Flächenverbrauch und Bodenversiegelung ist aus heutiger Sicht erforderlich.

Die „Österreichweite Bodenschutzstrategie für sparsameren Flächenverbrauch“ umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen und zum Flächensparen, Flächenmanagement und zur aktiven Bodenpolitik;
  • ein Zielpfad zum sparsamen Flächenverbrauch;
  • die Ausweisung landwirtschaftlicher Produktions- und ökologischer Vorrangflächen;
  • die Förderung und Erweiterung von Brachflächenrecycling;
  • Leerstandsmanagement

Diese Punkte sind wesentliche Aspekte der örtlichen Raumplanung, die bei jeglichem Planungsvorhaben zu berücksichtigen sind und die Basis unserer Planungen darstellen. Um die Zielvorgaben von 2,5 ha Bodenverbrauch zu erreichen (aktuell sind es fast viermal so viel!), muss die Stärkung der Orts- und Stadtkerne noch intensiver vorangetrieben werden, auch die Möglichkeit zur Mobilisierung von Leerständen muss verbessert werden.

Der Mobilitätsmasterplan 2030 soll eine wirkungsorientierte Strategie für den Verkehrssektor in Österreich darstellen und diesen nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen ausrichten. Der Fußgänger- und Radverkehr wird im Regierungsprogramm explizit genannt, letzterer soll bei allen Infrastrukturinvestitionen und in der Raumplanung berücksichtigt werden. Das ÖV-Angebot soll ausgebaut werden, so dass u.a. ein ganztägiges, weitgehend stündliches Angebot in Stadt und Land ermöglicht wird (S. 121-129). Vor allem für Gemeinden in peripheren Lagen ist ein attraktives ÖV-Angebot von hoher Relevanz, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und ein Abwandern zu verhindern. Die Erreichbarkeit von Angeboten, die aufgrund der Gemeindegröße nicht lokal angeboten werden können, muss gegeben sein.

Die Wohnbauförderung soll sich künftig auch an raumplanerischen Zielsetzungen wie z.B. Bebauungsdichte, Quartiersqualität, ÖV-Erschließung etc. orientieren (S. 108) – eine entsprechende vorgelagerte Stadt- und Bebauungsplanung sind hier unabdingbar.

Zum Themenkomplex Energie sind ebenfalls raumplanerische Maßnahmen vorgesehen wie etwa die Anschlussverpflichtung an z.B. Fernwärmenetze in Raumplanungsinstrumenten (S. 111). Die Errichtung von Fernwärmeanlagen würde damit auch in kleineren Gemeinden und Orten vereinfacht, da die Frage der künftigen Abnehmer und somit die Rentabilität der Infrastruktur leichter zu beantworten ist.

Zahlreiche Maßnahmen des Regierungsprogrammes unterstützen die örtliche Raumplanung durch entsprechende gesetzliche Regelungen, was für die GemeindevertreterInnen eine deutliche Unterstützung bringen wird. Möge die Umsetzung rasch erfolgen!